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Hinweis: Diese Bausteine sind keine rechtsverbindlichen AGB. Vor Verwendung anwaltliche Prüfung erforderlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Essential Advertising GmbH, Adenauerallee 2, 61440 Oberursel (nachfolgend „EA"). Stand: April 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Adressatenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen EA und dem Auftraggeber über die Erstellung, Bereitstellung und Pflege von Websites — insbesondere für das Produkt „Website Core" (Werkvertrag) und das Pflegepaket „Essential Care" (Dauerschuldverhältnis). Die Angebote von EA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit handelt. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB werden ausdrücklich nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EA ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.


Teil A — Werkvertrag „Website Core"

§ A1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

EA erstellt für den Auftraggeber eine professionelle Einseiten-Website („Website Core") gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Leistungsbeschreibung. Der Festpreis umfasst Konzeption, Gestaltung, Umsetzung, eine Korrekturschleife sowie die Bereitstellung von Hosting und einer Domain (.de oder .com) für das erste Jahr ab Online-Stellung. Optionale Zusatzleistungen (Texterstellung, Foto-Pakete, Logo-Design, Barrierefreiheits-Paket u. a.) sind im Konfigurator transparent ausgewiesen und werden gesondert vergütet.

Die Darstellung des Konfigurators stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber. Das Angebot des Auftraggebers wird durch den erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs übermittelt. Der Vertrag kommt zustande, sobald EA dem Auftraggeber die Annahme — in Form der automatisierten Bestellbestätigung per E-Mail — zugesendet hat. Die Bestellbestätigung wird unverzüglich nach Bezahlung versendet und enthält den vollständigen Bestellinhalt sowie die anwendbaren AGB als abrufbaren Vertragstext (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB).

§ A2 Lieferzeit

EA verpflichtet sich, die erste Live-Version der Website binnen vierzehn (14) Tagen ab dem persönlichen Briefing-Termin und vollständigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Inhalte (Texte, Bilder, Brand-Assets, Domain-Zugriffe) online zu stellen. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers — insbesondere verspäteter Inhaltslieferung — verlängern die Lieferfrist im entsprechenden Umfang. Tag 14 bezieht sich auf die zugesagte Online-Stellung der ersten Live-Version, nicht auf den Abschluss optionaler Folge-Anpassungen.

§ A3 Festpreis und Mehraufwand

Die im Konfigurator ausgewiesenen Festpreise sind verbindlich für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang. Eine Korrekturschleife ist im Festpreis enthalten. Über das vereinbarte Maß hinausgehende Korrekturen, Zusatzwünsche oder durch den Auftraggeber bedingte Mehraufwände werden mit einem Stundensatz von 120,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

§ A4 Hosting und Domain — Folgekosten ab dem 13. Monat

Hosting und Domain (.de oder .com) sind im Festpreis für das erste Jahr enthalten. Ab dem 13. Monat nach Online-Stellung fallen für Hosting und Domain Kosten in Höhe von 19,00 € pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Diese Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt; eine jährliche Vorauszahlung ist auf Wunsch möglich.

Der Hosting- und Domain-Vertrag verlängert sich nach dem ersten Jahr automatisch in Mindestlaufzeiten von zwölf (12) Monaten. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres in Textform möglich.

EA behält sich vor, die monatliche Pauschale anzupassen, wenn sich die Kosten der eingesetzten Provider (Hosting, Domain-Registrar, Sicherheits-Dienste) nicht nur unwesentlich verändern. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten in Textform mitgeteilt. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Sonderkündigung zum Anpassungsdatum berechtigt.

Der Auftraggeber bestätigt mit der Buchung ausdrücklich, von den Folgekosten ab dem 13. Monat Kenntnis genommen zu haben.

§ A5 Korrekturschleife und Annahme

Eine Korrekturschleife nach der ersten Vorschau ist im Festpreis enthalten. Der Auftraggeber teilt seine Korrekturwünsche binnen sieben (7) Tagen nach Erhalt der Vorschau in Textform mit. Nach Umsetzung der Korrekturen gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von weiteren sieben (7) Tagen schriftlich Mängel rügt.

§ A6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Erstellung erforderlichen Inhalte rechtzeitig und in geeignetem Format zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenelemente, Pflichtangaben (Impressum, Steuernummer, Vertretungsberechtigte), Domain-Zugänge sowie ggf. Zugriffsberechtigungen für externe Systeme. Der Auftraggeber stellt die rechtmäßige Verwendbarkeit der bereitgestellten Inhalte sicher (insbesondere Bildrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) und stellt EA insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ A7 Inhalte rechtlicher Pflichtangaben

EA stellt vorgefertigte Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und ggf. Cookie-Hinweis nach jeweils aktuellem Rechtsstand zur Verfügung. Die rechtliche Letztverantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Pflichtangaben liegt beim Auftraggeber. EA empfiehlt — insbesondere in regulierten Branchen (Heilberufe, Finanzdienstleister, Anwälte) — eine zusätzliche fachanwaltliche Prüfung.

§ A8 Datenexport bei Beendigung

Nach Beendigung des Hosting-Vertrages stellt EA dem Auftraggeber auf Wunsch einmalig einen vollständigen Export der Website-Inhalte (Quellcode, statische Inhalte, Datenbank-Inhalte) in einem gängigen Format zur Verfügung. Dieser Export ist kostenfrei. Nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende werden sämtliche Daten des Auftraggebers auf den EA-Systemen unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ A9 Mängelrechte und Gewährleistung

Bei Mängeln des erstellten Werkes gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). EA hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; der Auftraggeber kann hierbei zwischen Nachbesserung und Neuherstellung wählen, soweit die gewählte Form der Nacherfüllung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert sie EA, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadensersatz verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt im Verkehr mit Unternehmern ein (1) Jahr ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme in Textform zu rügen; verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung. Eine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Inhalts­änderungen oder Eingriffe Dritter (außerhalb des Pflegevertrages) entstehen, ist ausgeschlossen.


Teil B — Pflegevertrag „Essential Care"

§ B1 Vertragsgegenstand

Essential Care ist ein optionales Pflegepaket, das ergänzend zur laufenden Hosting- und Domain-Pauschale (§ A4) bezogen werden kann. Essential Care wird in zwei Stufen angeboten — Essential Care und Essential Care Pro — mit jeweils unterschiedlichem Leistungsumfang in Bezug auf inhaltliche Änderungen, Performance-Checks, Strategie-Termine und Reaktionszeiten. Die genaue Stufenbeschreibung mit Reaktionszeiten und enthaltenen Update-Kontingenten ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung.

§ B2 Vertragslaufzeit

Der Pflegevertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder einer etwaigen Verlängerungslaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate. Ein Wechsel zwischen den Pflegestufen (Essential Care / Essential Care Pro) ist jederzeit zum jeweils nächsten Monatsersten möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ B3 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Pflegestufe und wird monatlich per SEPA-Lastschrift abgebucht. Die erste Monatsrate ist mit der Beauftragung in der Erstrechnung enthalten; die folgenden Raten werden monatlich im Voraus eingezogen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

In einer Pflegestufe enthaltene Aufwände (z. B. Text-Änderungen, Strategie-Termine, Performance-Checks) sind nicht zwischen Monaten ansparbar und nicht auf Dritte übertragbar. Reaktionszeiten beziehen sich auf Werktag-Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9–17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen).

EA behält sich vor, die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Sonderkündigung zum Anpassungsdatum berechtigt.

§ B4 Verfügbarkeit und Haftung

EA gewährleistet eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der gehosteten Website von 99,5 % im Jahresmittel. Ausgeschlossen von der Berechnung sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt, einschließlich Störungen bei Drittdienstleistern (z. B. DNS-Anbietern, Zertifikats-Stellen oder Upstream-Providern wie Vercel Inc.). Die Konformität nach BFSG wird nach jeweils aktuellem Stand der Technik und der einschlägigen Norm WCAG 2.1 AA gewährleistet, sofern der Auftraggeber das BFSG-Komplett-Paket gebucht hat.

Eine Haftung von EA für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Gesamthaftung von EA aus diesem Vertrag ist auf den Auftragswert der letzten zwölf Monate begrenzt.

§ B5 Datenverarbeitung

Soweit EA im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien hierzu einen separaten Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Die im Pflegevertrag enthaltene Hosting-Leistung erfolgt auf der Plattform Vercel Inc. Die Plattform ist DSGVO-konform betrieben durch einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (DPA), die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) sowie die Zertifizierung nach dem Data Privacy Framework (DPF). Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit.


Teil C — Allgemeine Schlussbestimmungen

§ C1 Form und Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das Schriftformerfordernis kann durch eine andere Textform (z. B. E-Mail) ersetzt werden, sofern beide Parteien dem zustimmen.

§ C2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ C3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig und sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind — Bad Homburg vor der Höhe.

§ C4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.


Stand: April 2026 — Diese Bausteine ersetzen keine fachanwaltliche Prüfung. Vor produktivem Einsatz ist eine Schluss­prüfung durch eine darauf spezialisierte Kanzlei dringend empfohlen.